Gesetzentwurf: Die Bundesregierung will ein Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung errichten. Sie hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (16/11608) vorgelegt, mit dem Verordnungen zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums umgesetzt werden sollen. Danach müssen die Aufsichts- und Durchführungsaufgaben organisatorisch getrennt werden. Diese Aufsichtsaufgaben sollen der neu zu schaffenden Aufsichtsbehörde für die Flugsicherung – dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) – übertragen werden, welches der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unterstellt sein soll. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, dass die Information des BAF an alle möglicherweise betroffenen Landesluftfahrtbehörden gerichtet werden sollen. Dem stimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu.
Quelle: Bundestag 1/2009
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